Angesichts ihrer zentralen Stellung im Gesamtspektrum der autonomen Rhythmen nimmt es nicht wunder, daß die Funktionsbereiche von Atmungs- und Pulsrhythmus in besonders enger Beziehung zu musikalischem Erleben und musikalischer Bewegung stehen. Wie Abb. 19 (mittlere Spalte) zeigt, umfassen diese Bereiche praktisch alle unbewußten, halbbewußten und bewußten motorischen Aktionsrhythmen. Diese setzen sich auf der einen Seite fort zu den streng harmonisch geordneten Stoffwechselrhythmen, auf der anderen Seite in den hochfrequenten Bereich der frequenzmodulierenden Vorgänge der Informationsrhythmik.
Zugleich überdecken die Frequenzbereiche von Puls und Atmung den Bereich, in welchem wir unmittelbar zu rhythmischen Empfindungen fähig sind. Hier entspricht der Frequenzbereich der Modulationen des Pulsrhythmus dem Bereich aller möglichen musikalischen Tempi (Schlagdauer), während der Variationsbereich der Atemfrequenz den Taktdauern der Musik entspricht. Dabei ist das ursprüngliche Zeitverhältnis von Takt- und Schlagdauer von 4:1 zugrundegelegt, wie es in den frühen Stadien der musikalischen Notationsentwicklung in offensichtlicher Anlehnung an das normale Frequenzverhältnis von Atmung und Herzschlag begründet wurde.
Daß die musikalischen Tempi auch in späterer Zeit noch auf die zentralen rhythmischen Funktionen von Herzschlag und Atmung bezogen wurden, ist allgemein bekannt. Noch heute sprechen wir von Dreiviertel-Takt, obwohl drei Viertel kein Ganzes ergeben. Aus der Darstellung der Abb. 19 ist auch abzulesen, daß die Tonempfindungen dem Bereich der Informationsrhythmik zugeordnet werden müssen, in welchem nochmals die Gesetzmäßigkeiten harmonikaler Ordnungen wirksam werden.